Sehr geehrter Kunde,

Das Gesetz Nr. 144/2015 vom 8. September 2015 wurde im Amtsblatt veröffentlicht, mit dem die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten umgesetzt und der Rechtsrahmen für außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen geschaffen und das Gesetzesdekret Nr. 146/99 aufgehoben wird. vom 4. Mai und Nr. 60/2011 vom 6. Mai.

Dieses Gesetz schafft Verpflichtungen für Unternehmen und Körperschaften, die eine außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten durchführen wollen, und schafft außerdem ein Verbraucherschlichtungsnetzwerk.

Darüber hinaus wird festgelegt, dass die Generaldirektion für Verbraucherangelegenheiten die zuständige Behörde für die Überwachung der Funktionsweise dieser Einrichtungen ist und die Grundsätze und Regeln festlegt, denen die Funktionsweise alternativer Verbraucherstreitbeilegungsstellen entsprechen muss, sowie den rechtlichen Rahmen für die außergerichtlichen Schlichtungsstellen Bearbeitung von Verbraucherstreitigkeiten in Portugal.

Unternehmen, die in Portugal Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen, sind ab dem 23.03.2016 verpflichtet, die Verbraucher über die Schlichtungsstellen zu informieren, die sie zur Beilegung von Streitigkeiten nutzen können.

Wir informieren Sie daher darüber, dass sich der Verbraucher im Streitfall an eine der RAL-Stellen – Alternative Lösung von Verbraucherstreitigkeiten – wenden kann, die in der auf dem Verbraucherportal www.consumidor.pt verfügbaren Liste aufgeführt sind

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